OK TAXI Reutlingen

Kosten, Preise & Bezahlung per Kreditkarte

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Amtlich festgesetzte Beförderungsentgelte / Taxitarif

Fahrten innerhalb unseres Pflichtfahrbezirks Reutlingen werden nach den in der Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen festgelegten Tarifen berechnet. Wir sind den vom Landratsamt festgelegten Tarifen verpflichtet.

Position: Preis Nacht- und Feiertagstarif:
(ab 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen)
Grundgebühr 4,00 € 5,00 €
Kosten pro Kilometer bis 2 km
2,20 €/km

über 2 km
2,10 €/km
bis 2 km
2,40 €/km

über 2 km
2,30 €/km
Wartezeit 32,00 EUR / Stunde  
Großraumtaxi Zuschlag Ab der 4. Person 5,00 € pro Fahrt  
Anfahrt Bei Anfahrt des Taxis zu außerhalb und Beförderung nach außerhalb des Betriebsbezirks wird eine gesetzlich geregelte Anfahrtsgebühr erhoben.

Schaltung des Fahrpreisanzeigers

  • Innerhalb der in der Genehmigungsurkunde festgelegten Betriebssitzgemeinde darf keine Anfahrtsgebühr nach Taxe 1 berechnet werden.
  • Anfahrtsstrecken außerhalb der Betriebssitzgemeinde werden mit Taxe 1 gefahren.
  • Bei Rundfahrten wird der Fahrpreisanzeiger auf Taxe 2 geschaltet und darf bis zur Rückkehr an den Ausgangspunkt nicht geändert werden.
  • Bei Zielfahrten wird der Fahrpreisanzeiger auf Taxe 3 geschaltet und darf vom Bestellungsort bis zum Zielort nicht geändert werden.

Geltungsbereich

  • Die festgesetzten Beförderungsentgelte sind bei Fahrten innerhalb der festgesetzten Taxibezirke im Gebiet des Landkreises Reutlingen zu erheben.
  • Als Taxibezirke gelten nach der Droschkenkutschenordnung folgende Städte und Gemeinden:
    • Bezirk 1: Eningen, Grafenberg, Metzingen, Pfullingen, Pliezhausen, Reutlingen, Riederich, Walddorfhäslach, Wannweil
    • Bezirk 2: Dettingen, Grabenstetten, Hülben, Römerstein, St. Johann, Bad Urach
    • Bezirk 3: Gomadingen, Mehrstetten, Münsingen, Gutsbezirk
    • Bezirk 4: Engstingen, Lichtenstein, Sonnenbühl, Trochtelfingen
    • Bezirk 5: Hayingen, Hohenstein, Pfronstetten, Zwiefalten
  • Für Fahrten über die festgelegten Taxibezirke hinaus können die Beförderungsentgelte mit dem Fahrgast frei vereibart werden. Das innerhalb des Taxibezirks anfallende Beförderungsentgelt darf dabei nicht unterschritten werden. Darauf hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn hinzuweisen. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

Sonstige Bestimmungen

  • Auf Verlangen ist dem Fahrgast vom Taxifahrer eine schriftliche Quittung über das entrichtete Beförderungsentgelt unter Angabe der Fahrtstrecke und des amtlichen Kennzeichens oder der Ordnungsnummer des Taxis zu erteilen.
  • Eine Abschrift dieses Tarifs ist in jedem Taxi mitzuführen und unter Angabe des in der Genehmigungsurkunde festgelegten Betriebssitzes an gut sichtbarer Stelle anzubringen.
  • Die Beförderungsentgelte sind Festpreise im Sinne von § 39 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.61 (BGBI, S. 241); sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden.
  • Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Ziffer 4 PBefG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Unternehmer oder als Fahrer von in § 1 der Rechtsverordnung abweichende Beförderungsentgelte im Pflichtbereich fordert oder berechnet. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 61 Abs. 2 PBefG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Sondervereinbarungen

  • Sondervereinbarungen sind zulässig, soweit sie den Bestimmungen des § 51 Abs. 2 PBefG entsprechen. Sie sind dem Landratsamt Reutlingen rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen.

Inkrafttreten

  • Diese Verordnung tritt am 15.06.2017 in Kraft. Gleichzeitig wir die Verordnung des Landratsamtes Reutlingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 01.06.2014 aufgehoben.

Günstige Taxifahrten und Flughafentransfers zu Festpreisen

Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbezirks Reutlingen können wir Ihnen zu Pauschalpreisen anbieten.

Weitere Informationen zu Flughafentransfer, Transfer nach Stuttgart

Unsere günstigen Festpreis-Angebote:

Reutlingen Zentrum Stuttgart Flughafen* 72 € inkl. 7% Mwst.
Reutlingen Zentrum Hauptbahnhof Stuttgart 103 € inkl. 7% Mwst.
Reutlingen Zentrum Flughafen Frankfurt 530 € inkl. 19% Mwst.
Reutlingen Zentrum Flughafen München 530 € inkl. 19% Mwst.
Reutlingen Zentrum Flughafen Zürich 530 € inkl. 19% Mwst.

* Ab 8 min. Wartezeit am Stuttgarter Flughafen werden nach Schrankendurchfahrt je angef. 5 Min. 5,- EUR Parkgebühren hinzuberechnet.

Weitere Fahrten auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns.


Kurierfahrten und Lieferdienst

Wir kümmern uns um den schnellen und zuverlässigen Transport Ihrer Sendungen, Unterlagen, Materialien und Maschinenteile.

Weitere Informationen zu Kurierfahrten

Kosten für unseren Kurierservice:

Entfernung der Kurierfahrten Preis exkl. 19% Mwst.
Preis: auf Anfrage

Bargeldlose Krankenbeförderung per Verordnung

Für eine vom Arzt verordnete Krankenbeförderungen benötigen Sie:

  • Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse vor Behandlungsantritt
  • Ärztliche Verordnung

Weitere Informationen zu Krankenbeförderungen

Weitere Informationen zur bargeldlosen Krankenbeförderung erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis, im Krankenhaus, bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Praxis.